Die Bundesanwaltschaft und die russische Generalstaatsanwaltschaft pflegen Beziehungen, die über das Geschäftliche hinausgehen – heute werden sie gerichtlich beurteilt.
Ein Gruppenbild bringt Bundesanwalt Michael Lauber in Verlegenheit. Es zeigt eine russisch-schweizerische Delegation auf einer Jacht auf dem Baikalsee, dem tiefsten Süsswassergewässer der Welt. Das Foto dokumentiert, dass die Beziehung der Bundesanwaltschaft zur russischen Generalstaatsanwaltschaft tiefgründiger ist als zu anderen Strafverfolgungsbehörden. Der Dresscode: Casual. Der Umgang: kameradschaftlich.
In diesem Zusammenhang hatte Lauber am Freitag einen der unangenehmsten Auftritte seiner Karriere. Er sprach vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Aber nicht etwa standesgemäss als Chefankläger, sondern als Zeuge eines mutmasslichen Korruptionsfalls. Er musste Stellung beziehen zu den Reisen seines persönlichen Beraters Viktor K.*, der zwanzig Jahre lang bei der Bundeskriminalpolizei angestellt war und dem Bundesanwalt in allen grossen Fällen mit Russland-Bezug zur Seite stand.
Viktor K. war ein Meister darin, selbst in scheinbar aussichtslosen Situationen einen Draht zur russischen Justiz zu finden. Dabei ging er möglicherweise weiter, als das Gesetz erlaubt. Vor Gericht verhandelt wird der Fall einer Bärenjagd, an welcher der Berner Top-Ermittler zur Beziehungspflege teilgenommen hatte. Heute Dienstag wird der Beschuldigte aussagen. Am Abend soll das Urteil verkündet werden. Wie muss man sich diese Beziehungspflege vorstellen? Um das herauszufinden, stellte der Richter auch Fragen zu einer Reise der Bundesanwaltschaft von 2014 an eine Konferenz im sibirischen Irkutsk. Lauber bestätigte diese vor Gericht und beteuerte, alles sei dokumentiert.
Ein informelles Treffen dieser Reise ist besser dokumentiert, als Lauber sich das vermutlich wünscht. Während seine Absprachen mit Fifa-Boss Gianni Infantino in den Akten keinerlei Spuren hinterlassen haben, liegen vom Ausflug in Russland sogar mehrere Fotos vor. Eines davon ist das Gruppenbild.
Gastgeber in der Szenerie ist Saak Karapetyan, der stellvertretende Generalstaatsanwalt Russlands. Auf dem Bild legt er seine Arme um seine Schweizer Gäste. Neben ihm steht Viktor K., der angeklagte Russland-Spezialist der Schweiz. Michael Lauber geht vor der Gruppe in die Knie und lächelt. In diesem Setting ist er der «Mike», so nennen ihn seine Kollegen. Er trägt Jeans und eine Daunenjacke über dem Hemd. Mit von der Partie ist auch Patrick Lamon, Staatsanwalt des Bundes für Wirtschaftskriminalität. Er musste am Freitag ebenfalls vor Gericht aussagen. Zum Ärger des Richters verstrickte er sich dabei in Widersprüche. Er machte unklare Aussagen, was er gewusst und was er angeordnet hatte.
Ermittler kommen sich zu nahe
Was wie die Vergnügungsfahrt einer Seniorengruppe aussieht, nennt man
Justizdiplomatie. Dabei geht es um den Austausch von Informationen für
Strafverfahren. Das Ziel der Reise, eine Konferenz über Geldwäscherei,
war nur der Vorwand zur Beziehungspflege. In Sibirien wurde etwa das
Vorgehen im Fall Karimowa, der Tochter des Präsidenten Usbekistans,
besprochen. Es geht um 800 Millionen Franken, die auf einem Schweizer
Konto eingefroren sind. Die Bundesanwaltschaft stellt sich auf den
Standpunkt, sie komme in derartigen Verhandlungen nur weiter, wenn sie
auf die Sitten anderer Länder Rücksicht nimmt. Das heisst auch: Man darf
nicht Nein sagen, wenn man auf eine Jacht eingeladen wird.
Im Fall Karimowa hat die Bundesanwaltschaft allerdings zu wenig Rücksicht auf das Schweizer Recht genommen. Lamon wurde vom Bundesstrafgericht in den Ausstand geschickt, weil er einen zu nahen Umgang mit usbekischen Staatsanwälten gepflegt hatte. Auch im Fall des angeklagten Russland-Ermittlers wollte er seinen Kollegen zuerst selber verurteilen, wurde dann aber in den Ausstand gezwungen.
Michael Lauber lässt über seinen Mediendienst ausrichten, er habe zu der Reise nicht mehr zu sagen, als er vor Gericht kundtat. Er hoffte wohl, die Peinlichkeit sei mit dem Auftritt vorbei.
*Name geändert