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Blog von Wladimir Krasnow, Andrej Borodins Anwalt, auf der Website von „Echo Moskwy“

Hier sind einige neue Informationen für diejenigen, die sich für den Verlauf der abgekarteten Strafsache gegen meinen Klienten Andrej Borodin interessieren: Ich habe heute eine Anordnung des Ermittlers D. Pisarewski erhalten, in der mein Antrag bewilligt wurde, bestimmte Medienberichte den Akten als Beweise beizufügen. Es ergibt sich aus den Medienberichten, dass das Innenministerium der Russischen Föderation, vertreten durch einige seiner Beamten, wie sich herausgestellt hat, sowohl bestens über den Aufenthaltsort meines Klienten als auch über die zentrale Frage wie den Verbleib der 12.760.000.000 Rubel informiert ist, d.h. den Verbleib der Gelder, um die es in dieser Strafsache angeblich geht. Dem Innenministerium zufolge wurden diese Gelder, sobald sie durch ein von der Bank of Moscow verlängertes Darlehen auf dem Konto von Premier Estate eingegangen waren, auf die persönlichen Konten von Je. Baturina überwiesen.

Dies ist für diejenigen, die den Entwicklungen um die Bank of Moscow zumindest eine gewisse Aufmerksamkeit geschenkt haben, eigentlich nichts Neues. Hierüber wurde von Anfang an berichtet. Allerdings ist dies nun bestätigt worden, oder, vorsichtiger ausgedrückt, es ist nicht offiziell widerlegt worden. Ich hatte bereits die Gelegenheit, mich zu dieser bemerkenswerten Tatsache insofern zu äußern, dass sich unter diesen Umständen die Vorwürfe gegen A. Borodin und D. Akulinin völlig in Luft auflösen: Die Gelder „wurden gefunden“.[Falls] Sie jedoch der Meinung sind, es gebe Anzeichen dafür, dass die Gelder unrechtmäßig erworben wurden, dann fahren Sie fort und ergreifen dazu die von Rechts wegen vorgesehenen Maßnahmen gegenüber den Beteiligten, zu denen die beiden oben genannten Herren a priori nicht gehören. Das angebliche Opfer, die VTB Bank, muss ihre Klagen gegen die beiden fallen lassen, das Gericht muss die Pfändung der Vermögenswerte aufheben und der Ermittler D. Pisarewski muss die Untersuchung der Strafsache einstellen. Die noch offenen Fragen, d.h. ob diese Darlehen „richtig“ oder „falsch“ waren, sind im Wesentlichen zivilrechtliche Angelegenheiten, die nicht der Prüfung im Rahmen strafrechtlicher Verfahren unterliegen. Alles ist so einfach wie „Bonjour“ [zu sagen].

Dennoch scheinen es die vor kurzem zu Ermittlern der ‚Polizei‘ Umbenannten nicht eilig zu haben. Ich wäre durchaus bereit, dieser Vorgehensweise zuzustimmen, jedoch mit folgenden erheblichen Vorbehalten.

Es ist allgemein bekannt, dass diese Strafsache aufgrund von Kennzeichen des unter Teil 4, Artikel 159 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation beschriebenen Verbrechens des Betrugs eingeleitet wurde, d.h. Diebstahl des Eigentums anderer, der von einer organisierten Gruppe oder mit besonders großer Tragweite begangen wurde (verwechseln Sie dies nicht mit den wissentlich falschen Vorwürfen gegen A. Borodin und D. Akulinin gemäß Teil 1, Artikel 201 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation – Machtmissbrauch).

Sollten die folgenden Phrasen wie folgt ausgelegt werden:

  • „Eigentum anderer“ bezieht sich auf die Vermögenswerte der Bank of Moscow;
  • „organisierte Gruppe“ bezieht sich auf mehrere nicht identifizierte (Zitat aus der Anordnung, mit der diese Strafsache eingeleitet wurde) Personen, die die feindliche Übernahme der Bank of Moscow oder einen „Schwindel ungeheuren Ausmaßes, der in die Geschichte der Strafrechtswissenschaften eingehen wird“ (Zitat aus dem Blog von A. Nawalni, 20. Juli 2011) eingeleitet haben, indem sie nach einem Plan handelten, den A. Kudrin als einen „abscheulichen… äußert unangemessenen Mechanismus“ (Zitat aus „Wie die Minderheitsaktionäre der Bank of Moscow betrogen wurden“ von N. Kostrow in The Moscow Post, 08. Februar 2011) bezeichnet hat;
  • „besonders große Tragweite“ bezieht sich auf die Gelder, die für die Aktienanteile an der Bank of Moscow fällig waren und die die Stadtregierung von Moskau noch nicht von der VTB erhalten hat (nur zur Erinnerung, wir sprechen über 103 Milliarden Rubel), sowie auf eine unglaubliche Summe, die die VTB auf Kosten der Steuerzahler in Kürze erhalten wird, so dass sie ihre feindliche Übernahme „retten“ kann,

so befürworte ich in diesem Fall nachdrücklich eine rechtskräftige Fortsetzung der Ermittlungen. Unter derartigen Umständen sollte A. Borodin in dieser Sache gleichzeitig als Hauptzeuge für die die Staatsanwaltschaft und als Opfer vor Gericht erscheinen.

Solange dies nicht der Fall ist, bezeichne ich mein Gefühl der Freude im Hinblick auf das Auftauchen neuer Beweise in den Akten, die die wissentlich falschen Vorwürfe gegen meinen Klienten A. Borodin widerlegen, als still, da die zuvor gestellten und weitere wichtige Fragen, die für jeden unvoreingenommenen Beobachter nur allzu offensichtlich sind, unbeantwortet bleiben.